Samstag, 27. Juni 2009

GEMA-Klage: Rapidshare geht in Berufung

Der Sharehoster legt gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts Berufung ein und kritisiert die GEMA als "rückständig".

Cham/Schweiz (vog) - Rapidshare geht gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 in Berufung. Das Gericht stelle lediglich fest, dass der Sharehoster Maßnahmen unternehmen müsse, um den illegalen Musiktransfer einzudämmen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Angestrebt werde nun ein Urteil des Bundesgerichtshof oder des Europäischen Gerichtshof.

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